Inhaber: Frank Andreas Heublein
1. Allgemeines
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen und finden auch für alle künftigen Geschäfte mit uns Anwendung.
b) Von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, auch wenn diese durch unsere Angestellten oder Vertreter getroffen werden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
c) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern Sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande.
2. Preise, Termine, Teillieferungen, Höhere Gewalt
a) Es gelten unsere am Liefer- oder Leistungstag gültigen allgemeinen Listenpreise zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung und etwaigen Montagekosten.
b) Liefer- und Leistungstermin gelten nur annähernd und sind für uns un verbindlich. Im Falle einer Liefer- und Leistungsverzögerung hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von 6 Wochen zu setzen.
c) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferung und Teilleistung vor. Derartige Teillieferungen und Teilleistungen werden gesondert abgewickelt und abgerechnet.
d) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.
3. Versand, Verpackung, Versicherung
a) Lieferungen erfolgen nur in Standardverpackungen. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, dies gilt auch bei Wahl des Transportmittels und Transportunternehmens durch uns, sowie auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen.
b) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der vorgeschriebenen Frist geltend zu machen. Transport- und sonstige Versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.
4. Rechnungsstellung, Zahlung
a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
b) Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.
c) Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen.
d) Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Forderungen aus Lieferung und Leistung bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
e) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
5. Gewährleistung, Schadensersatz
a) Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu untersuchen und zu überprüfen – insbesondere einem Funktionstest zu unterziehen und dabei erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen schriftlich spezifiziert, uns anzuzeigen. Dabei hat der Kunde den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels nachzuweisen.
b) Bei berechtigen Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen, dem Kunden einen Preisnachlaß einräumen oder die Ware oder Leistungen nachbessern.
c) Erweist sich auch der Umtausch der Ware oder Leistung als erfolglos, werden wir dem Kunden das Recht auf Wandlung oder Minderung einräumen. Wird im Falle der Nachbesserung die Versendung des nachzubessernden Gegenstandes erforderlich oder treten Wegekosten auf, so hat diese der Kunde zu tragen.
d) Wird die von uns gelieferte Ware oder erbrachte Leistung auf Verlangen des Kunden von uns untersucht und zeigt sich hierbei ein von uns zu vertretender Mangel der Ware oder der Leistung nicht, hat der Kunde die uns hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an dem Lieferungs- oder Leistungsgegenstand entstandenen Aufwendungen zu ersetzten.
e) Eine Gewährleistung für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ist ausgeschlossen. Hat der Kunde an dem Lieferungs- oder Leistungsgegenstand Arbeiten oder Veränderungen vorgenommen, entfällt insoweit ebenfalls eine Gewährleistung.
f) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen über die Gewährleistung gewähren wir auf alle Produkte eine Vollgarantie für Material einschließlich aller Verschleißteile für die Dauer von sechs Monaten, auch im Falle des professionellen Dauereinsatzes der Produkte. Innerhalb dieser Garantiezeit gelten die Vereinbarungen, wie sie in Ziffer 5b dieser Allgemeinen Bedingungen bestimmt sind.
g) Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen.
h) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ansonsten, außer im Falle vorsätzlichen Verschuldens, der Höhe nach auf den Kaufpreis bzw. bei Teillieferungen oder Teilleistungen auf die Vergütung des ausgebliebenen Teils unserer Lieferung oder Leistung beschränkt.
i) Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, so lange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen.
b) Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kunden gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstandenen Sachen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialen. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- – oder mangels einer solchen – zum Verkehrswert des Hauptsache auf uns über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
c) Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nachkommt.
d) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, auch ohne schriftliche Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Sofern sich die Ware bei Dritten befindet, gelten Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte als an uns abgetreten.
e) Alle Forderungen aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.
f) Auf unser Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß Ziffer 6e an uns abgetretene Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzten.
g) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
7. Audio-visuelle Programme und Aufzeichnungen, Darstellung, Fotografien
a) Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Freiheit der von uns gefertigten, überlassenen oder im Zusammenwirken mit dem Kunden hergestellten audiovisuellen Programme, Tonbandaufzeichnungen, schriftlichen oder bildlichen Darstellungen, Fotografien oder sonstige Werke von irgendwelchen Rechten Dritter. Werden derartige Rechte von Dritten gegen uns geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
b) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, audio-visuelle Produkte des Kunden, an deren Herstellung wir mitgewirkt haben, werblich zu verwenden und / oder öffentlich aufzuführen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit
a) Erfüllungs- und Zahlungsort für uns und den Kunden ist Willich.
b) Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch über dessen Gültigkeit Willich oder nach unserer Wahl des allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
c) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.