Light’n’Sound Eventtechnik & -services. / LNS-Events.de, Frank Andreas Heublein
1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH – SCHRIFTFORM
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen
zwischen der Light’n’Sound Eventtechnik & -services / LNS-Events.de, Frank Andreas Heublein, im Folgenden kurz LNS-Events.de bezeichnet, und deren KUNDEN.
1.2. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung
von Dienstleistungen. LNS-Events.de arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen; dies gilt auch für
Auftragserweiterungen und Folgeaufträge.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten nur, soweit sie mit den Bedingungen von
LNS-Events.de übereinstimmen und deren Anwendung von LNS-Events.de schriftlich bestätigt werden.
Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie
von der Geschäftsführung der LNS-Events.de schriftlich bestätigt werden.
1.4. Wenn gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen kein Einwand erhoben wird, gelten diese
vorstehenden Bedingungen ausdrücklich vom KUNDEN als anerkannt und werden so Vertragsbestandteil. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch ohne besondere Hinweise für alle zukünftigen mit dem KUNDEN zu
tätigende Geschäfte, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
2. ANGEBOTE
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.
3. VERTRAGSABSCHLUSS – ANGEBOT – BESTELLUNG
3.1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der KUNDE nach Erhalt des Angebotes eine schriftliche Bestellung
(Angebotsannahme) ausfertigt (auch per E-Mail zulässig) und diese von LNS-Events.de schriftlich bestätigt wird
oder die Lieferung (Leistung) angenommen hat.
3.2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Umfanges der Leistung des Vertrages bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch LNS-Events.de oder werden durch Annahme der Mehrlieferung
(Mehrleistung) durch den KUNDEN entgeltlicher Vertragsbestandteil.
4. PREISE
Die von LNS-Events.de angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise. Alle Preisangaben verstehen sich, falls
nicht anderes vereinbart, rein netto und exklusive Verpackungs-, Verladungs- und Transportkosten ab Lager
von Fa. LNS-Events.de.
5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN – ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
5.1. Für die vom KUNDEN oder dessen Vertreter angeordneten zusätzlichen oder geänderten Leistungen, die im
erteilten Auftrag keine Deckung finden, hat LNS-Events.de Anspruch auf angemessenes Entgelt.
5.2. Geringfügige und dem KUNDEN zumutbare Änderung der Leistung in technischen Belangen bleiben
LNS-Events.de vorbehalten.
6. LIEFERUNG – LEISTUNGSAUSFÜHRUNG
6.1. Zur Leistungsausführung ist LNS-Events.de frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten geklärt sind und der KUNDE seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und
rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Alle hierbei anfallenden Kosten trägt der KUNDE.
6.2. Ein vereinbarter Fertigstellungstermin ist im Auftragsschreiben festzuhalten.
6.3. Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der Energieversorgungsunternehmen
sind vom KUNDEN beizubringen. LNS-Events.de ist ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf
Kosten des KUNDEN zu veranlassen.
6.4. Die Kosten für bauliche, technische und rechtliche Voraussetzungen zur Leistungsausführung einschließlich
des Probebetriebes samt der erforderlichen Energie sind vom KUNDEN zu übernehmen. Gleiches gilt für Kosten,
die entstehen, wenn vom KUNDEN die Leistungsausführung verlangt wird und besagte Voraussetzungen nicht
rechtzeitig geschaffen wurden.
6.5. Die Zuwegung zum Liefer-/Einsatzort sowie der Einsatzort selbst müssen rechtzeitig vom KUNDEN zur
ungehinderten Befahrbarkeit, Auf- und Abbau hergerichtet werden. Die hierbei anfallenden Kosten und evtl.
auftretende Flurschäden gehen zu Lasten des KUNDEN.
6.6. Sollte die Zuwegung zum Liefer-/Einsatzort nicht mit einem 2-Rad-angetriebenen Zugfahrzeug befahrbar
sein, so muss vom KUNDEN ein entsprechendes geländetaugliches Zugfahrzeug mit Allradantrieb und einer
starren Kugelkopfanhängerkupplung mit 3,5t Zuglast für den Auf- und Abbau unentgeltlich gestellt werden.
7. LIEFERFRISTEN – LEISTUNGSFRISTEN – LEISTUNGSTERMINE
7.1. Von LNS-Events.de nicht zu vertretende und nicht beeinflussbare Umstände, insbesondere Betriebs- und
Werksstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, behördliche Verfügungen, störende Witterungseinflüsse,
Transport- und Verzollungsverzug, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte oder andere Fälle höherer
Gewalt, die unmittelbar oder mittelbar die Herstellung oder die Ablieferung stören, berechtigen die Fa.
LNS-Events.de, die Lieferfristen entsprechend zu verlängern. Derartige Umstände berechtigen LNS-Events.de zur
Verlängerung der Lieferfristen auch dann, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
7.2. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung
nicht durch Umstände bewirkt, die von LNS-Events.de zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten
Termine und Fristen einschließlich der „garantierten“ oder „fix“ zugesagten entsprechend hinausgeschoben. Die
durch die Verzögerung auflaufenden Mehrkosten sind vom KUNDEN zu tragen, wenn die Umstände, die die
Verzögerung bewirkt haben, nicht von LNS-Events.de zu vertreten sind.
7.3. Beseitigt der KUNDE die Umstände, die die Verzögerung verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm von
LNS-Events.de angemessen gesetzten Frist, ist LNS-Events.de unbeschadet seiner weitergehenden Rechte
berechtigt, über die von ihm zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und Geräte anderweitig
zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine
auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien
erfordert.
7.4. Ist der Auftrag seiner Natur nachdringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom
KUNDEN gewünscht und war dies bei Vertragsabschluss nicht bekannt, werden die hierdurch anfallenden
Mehrkosten wie Überstunden, Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und sonstige
Zusatzkosten und dgl. gesondert in Rechnung gestellt.
8. ZAHLUNG – ZAHLUNGSVERZUG
8.1. Rechnungen von LNS-Events.de sind nach Rechnungslegung prompt rein netto zur Zahlung fällig. Ein Abzug
von Skonto ist unzulässig, es sei denn, ein Skonto wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
8.2. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, wird ein Drittel des Preises bei
Leistungsbeginn, ein Drittel bei Abschluss der Arbeiten und der Rest mit Vorlage der Schlussrechnung zur
Zahlung fällig.
8.3. Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, ist LNS-Events.de berechtigt, über die bisher
erbrachten Leistungen eine Teilrechnung zu legen und diese fällig zu stellen.
8.4. Werden LNS-Events.de nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des KUNDEN
oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist LNS-Events.de berechtigt, alle erbrachten Leistungen
sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender
Sicherheiten durch den KUNDEN abhängig zu machen, beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten.
8.5. Die Aufrechnung von Forderungen des KUNDEN mit solchen von LNS-Events.de ist ausgeschlossen, es sei
denn, dass die Fa. LNS-Events.de zahlungsunfähig geworden ist oder dass die Gegenforderungen des KUNDEN im
rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit aus dem Vertrag mit LNS-Events.de stehen, gerichtlich
festgestellt oder von LNS-Events.de anerkannt worden sind.
8.6. Der KUNDE hat seine Zahlungspflicht erfüllt, wenn die Beträge bei LNS-Events.de eingegangen oder endgültig
einem von der Fa. LNS-Events.de angegebenen Konto gutgeschrieben worden sind. LNS-Events.de ist nicht
verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen.
8.7. Mitarbeiter von Fa. LNS-Events.de, insbesondere Außendienstmitarbeiter und Techniker, sind zum Inkasso
nicht berechtigt.
8.8. Der KUNDE ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche, Zahlungen
zurückzuhalten oder aufzurechnen.
8.9. Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist er, vorbehaltlich eines weitergehenden Verzugsschadens,
verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszins p. a. vom Tag der Fälligkeit an zu
entrichten sowie alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
8.10. Bei Zahlungsverzug sind alle offen stehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug und
Zahlungseinstellung entfallen sämtliche Rabatte und Skonti etc.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1. LNS-Events.de behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten und montierten Sachen bis zum
vollständigen Ausgleich aller Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen vor. Der KUNDE ist somit
ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkaufsgegenstand weiterhin im Eigentum von LNS-Events.de bleibt.
Der KUNDE ist verpflichtet, den ihm anvertrauten Kaufgegenstand schonend zu behandeln und diesen weder zu
veräußern, zu verpfänden, zu vermieten, zu verleihen oder ins Ausland zu schaffen. Ferner verpflichtet sich der
KUNDE, LNS-Events.de unverzüglich zu benachrichtigen und LNS-Events.de die Kosten einer eventuell notwendigen
Interventionsklage zu ersetzen, wenn der Kaufgegenstand von dritter Seite gepfändet werden sollte. Bei einem
Pfändungsakt wird der KUNDE gegenüber dem Gerichtsvollzieher das Eigentumsrecht von LNS-Events.de unter
Nennung des Namens und der Adresse von LNS-Events.de behaupten. LNS-Events.de liefert unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt, mit Verarbeitungsklausel. LNS-Events.de erhält Miteigentum im Verhältnis zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen.
9.2. Der KUNDE darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines
Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Veräußert der KUNDE, oder mit seiner Einwilligung ein Dritter, die
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, so gilt die Forderung des KUNDEN oder Dritter, in der noch bei
LNS-Events.de offenstehenden Höhe, als an LNS-Events.de abgetreten. Der KUNDE ist verpflichtet, Auskunft auf
Verlangen von LNS-Events.de über den Erwerber und allen Tatsachen zu erteilen, die zur Geltendmachung der
abgetretenen Forderungen erforderlich ist.
9.3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung, der unter Eigentumsvorbehalt gekauften, gelieferten
oder bereits eingebauten oder in Betrieb genommenen Waren und Anlagen ist nicht zulässig. Der KUNDE
hat LNS-Events.de unverzüglich und schriftlich über Zugriffe Dritter auf die Sicherheiten, zum Beispiel Pfändung,
zu informieren.
9.4. Der KUNDE verpflichtet sich bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarungen, auf seine Kosten, die
gelieferte Ware/Anlage, die gelieferten Gegenstände auch ohne richterliche Verfügung auf erstes Verlangen an
LNS-Events.de herauszugeben; ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Gerät der KUNDE
in Zahlungsverzug oder werden LNS-Events.de Umstände gemäß 8.4. bekannt, ist LNS-Events.de berechtigt, die in
seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen,
ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Weitergehende Rechte der Fa. LNS-Events.de
bleiben unberührt.
10. HAFTUNG
10.1. Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene
Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen
Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von
Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann. Dem Verbrauch oder
sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende
Lebensdauer. Der KUNDE ist verpflichtet, elektrotechnische Sicherheitsvorschriften und Normungen
einzuhalten.
10.2. Der KUNDE hat LNS-Events.de unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von
LNS-Events.de gelieferte Ware / Leistung zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der
Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, oder
sonst von einem Produktfehler der Waren von LNS-Events.de Kenntnis erhält oder selbst geschädigt ist.
10.3. Die Nichteinhaltung der Betriebsanleitungen und Servicebedingungen sowie der Vorschriften für die
Inbetriebnahme und Nutzung, insbesondere erteilter behördlicher Auflagen und Bedingungen oder
elektrotechnischer Sicherheitsvorschriften und Normungen, schließt jegliche Haftung seitens LNS-Events.de aus.
10.4. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des
Schadens, das die Haftung begründenden Sachverhalts einschließlich des Nachweises, das die gelieferte Ware/
Leistung von LNS-Events.de stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.
11. GENEHMIGUNGEN – GEBÜHREN UND ÄHNLICHES
11.1 Der KUNDE verpflichtet sich, die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden fristgemäß anzumelden und
alle notwendigen Genehmigungen einzuholen. Die Kosten für die Genehmigungen trägt der KUNDE selbst. Alle
Vertragspartner versteuern ihr Einkommen in ihrem Herkunftsland selbst.
11.2 Der KUNDE ist verpflichtet, die erforderlichen Anmeldungen bei GEMA, Künstlersozialkasse (KSK) und
Finanzamt vorzunehmen. Sämtliche aus der Veranstaltung anfallenden GEMA-Gebühren, KSK-Beiträge, Steuern
und Abgaben sind zu 100% vom KUNDEN zu zahlen und werden nicht vom Mietpreis abgezogen.
12. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG
12.1. Diese Sonderbestimmungen gelten zusätzlich für Verträge über die Vermietung beweglicher Gegenstände
zwischen der Fa. LNS-Events.de und den KUNDEN.
12.2. Die Mietzeit beginnt, soweit nicht anders vereinbart, mit dem Tag der vereinbarten Gestellung der
Mietgegenstände aus dem Lager von LNS-Events.de und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückstellung der
Ware.
12.3. LNS-Events.de kann aus wichtigen Gründen das Vertragsverhältnis jederzeit lösen. Solche Gründe liegen
insbesondere vor, wenn der KUNDE gegen Bestimmungen des Vertrages verstößt, vereinbarte oder gemäß den
Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen zulässige Teilzahlungen nicht fristgerecht leistet, die
Mietgegenstände erheblich nachteilig oder schädigend gebraucht oder seine Zahlungen
eingestellt hat oder über sein Vermögen erfolglos Exekution geführt wurde, über sein Vermögen ein
Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursantrag mangels eines kostendeckenden Vermögens abgewiesen
wurde oder seinen Firmen- oder Wohnsitz ins Ausland verlegt hat. Auch im Fall vorzeitiger Auflösung des
Mietvertrages, aus welchem Grunde auch immer, hat der KUNDE die auf die restliche vereinbarte Vertragsdauer
entfallenden Mietzinse zu bezahlen.
12.4. Das Mietentgelt ist, falls nicht anders vereinbart, jeweils pro begonnenen Tag zu bezahlen. Im Fall
verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist darüber hinaus auch für jeden begonnenen Kalendertag
bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgegenstandes ein Benützungsentgelt in Höhe des vereinbarten
Mietentgeltes zu bezahlen. Bei Verrechnung von Wochenmietpreisen bemessen sich diese nach der Anzahl
begonnener Wochen.
12.5. LNS-Events.de stellt die Geräte dem KUNDEN in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zur Verfügung.
Der KUNDE hat sich bei Übernahme des/der Mietgegenstände von deren einwandfreiem Zustand und deren
Vollständigkeit zu überzeugen. Mängel sind unverzüglich unter Spezifizierung des Mangels zu rügen. Findet eine
solche unverzügliche und spezifizierte Rüge nicht statt, gilt die Ware als ordnungsgemäß und genehmigt.
LNS-Events.de übernimmt ohne besondere, ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung dafür, dass die
Anlage nicht aufgebaut oder angeschlossen werden kann, weil am beabsichtigten Ort der Verwendung allenfalls
erforderliche Voraussetzungen fehlen.
12.6. Der KUNDE hat die Mietgegenstände unter größtmöglicher Schonung der Substanz zu behandeln und alle
für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften zu beachten. Der KUNDE trägt die Gefahr für den Verlust und für
Schäden an den Mietgegenständen, die über die normale Abnutzung hinausgehen und hat LNS-Events.de alle
Schäden, die durch Verlust oder eine unsachgemäße Benutzung, bzw. Zweckentfremdung hervorgerufen
werden, zur Gänze zu ersetzen. Vom KUNDEN zerstörte oder ihm abhanden gekommene Gegenstände, sind
vom KUNDEN zum Neuwert zu ersetzen. Leuchtmittel werden bei Funktionsuntüchtigkeit infolge normaler
Abnutzung kostenlos ausgetauscht. Die kaputten Leuchtmittel sind jedoch zurückzustellen, widrigenfalls ihr
Neupreis zu ersetzen, was insbesondere auch bei Druck- oder Überspannungsschäden gilt. Starke
Verschmutzungen werden nach Aufwand auf Kosten des KUNDEN beseitigt. Das Risiko von Gefahren während
der Mietzeit und bis zur tatsächlichen Rückstellung, insbesondere während des Transportes von oder zum
Geschäftssitz von LNS-Events.de trägt der KUNDE.
12.7. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass es sich um eine reine Materialmiete handelt, es sei denn, es wurde
ausdrücklich die Miete einer kompletten Anlage vereinbart. Der KUNDE hat die ihm überlassenen
Mietgegenstände pfleglich sowie fach- und sachgerecht zu behandeln und nur zu dem vereinbarten Zweck zu
verwenden. Insbesondere hat der KUNDE darauf zu achten, dass sämtliche elektrischen Anschlüsse richtig
hergestellt werden. Eine Veränderung der Mietgegenstände oder eine Veränderung der Anschlüsse der
Mietgegenstände ist nicht zulässig. Der KUNDE verpflichtet sich, LNS-Events.de diesbezüglich schad- und klaglos
zu halten, es sei denn, der Anschluss des Mietgegenstandes wurde durch LNS-Events.de vorgenommen. Kabel
dürfen nur in den gelieferten Längen verwendet werden. Es ist dem KUNDEN nicht gestattet, Änderungen an
den Kabeln vorzunehmen, insbesondere diese zu zerschneiden, abzuisolieren oder Stecker zu entfernen. Die
Rückgabe der Kabel hat in ordnungsgemäßem und aufgerolltem Zustand zu erfolgen. Soweit Verpackungen
mitgeliefert werden, müssen diese unbeschädigt retourniert werden. Der KUNDE hat den Mietgegenstand von
Zugriffen Dritter freizuhalten und in einem Vollstreckungs- oder Insolvenzverfahren das Eigentum von
LNS-Events.de offen zu legen und diesen unverzüglich schriftlich zu verständigen. Der KUNDE hat LNS-Events.de
während der Geschäftszeiten den Zutritt zu den Mietgegenständen zu gestatten. Eine Überlassung der
Mietgegenstände an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
13. SONDERBESTIMMUNG BEI DER VERMIETUNG „FLIEGENDER BAUTEN“
13.1. Der KUNDE meldet bei der Miete und dem Aufbau von Gerätschaften, insbesondere Bühnen und Tribünen,
die laut jeweilig gültiger Landesbauordnung unter den Bereich fliegende Bauten fallen, diese dem jeweils
zuständigen Bauordnungsamt rechtzeitig zur Abnahme an. Die Abnahme vor Ort muss direkt nach dem
jeweiligen Aufbau erfolgen. Falls dies nicht möglich sein sollte, werden evtl. anfallende Mehrkosten dem
KUNDEN in Rechnung gestellt.
13.2. Die hierfür notwendigen Unterlagen werden dem KUNDEN unter der Verpflichtung der Geheimhaltung und
besonderen Behandlung dieser Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Das Prüfbuch wird bei Bedarf dem KUNDEN übergeben. Dieser hat dafür zu sorgen, dass dieses bei Abholung
des Mietobjektes LNS-Events.de vollständig zurückgegeben wird. Beim Abhandenkommen (auch nur kurzzeitig)
trägt der KUNDE die Kosten für die Neuerstellung bzw. Wiederbeschaffung sowie sämtliche Folgekosten.
13.3. Beim Anbringen von Werbebannern, Soundgazen, Dekoration oder ähnlichem muss der KUNDE eine
Unbedenklichkeitserklärung bei LNS-Events.de und die Genehmigung beim zuständigen Bauordnungsamt
einholen.
13.4. Die Kosten der Abnahme trägt der KUNDE in voller Höhe selbst.
13.5. Die ordnungsgemäße Sicherung des Aufstellortes muss der KUNDE gewährleisten.
13.6. Der KUNDE sorgt für das Einhalten der vom Hersteller angegebenen Maximalwerte bei Lasteinbringung
unter Berücksichtigung der Symmetrie.
13.7. Beim Rauf- und Runterfahren des Bühnendaches unter Last durch eingebrachte Gegenstände des
KUNDEN übernimmt dieser das gesamte Risiko und stellt LNS-Events.de von jeder diesbezüglichen Haftung frei.
Alle sich hierbei ergebenden Schäden gehen zu Lasten des KUNDEN.
13.8. Der KUNDE verpflichtet sich selbst oder ein von Ihm beauftragter Vertreter, welche beide hinreichend
sachkundig sein müssen, während des gesamten Mietzeitraums die Einweisung und Übertragung der
Bühnenverantwortlichkeit nach dem Aufbau vor Ort durch LNS-Events.de gemäß „Aktionsplan zur Einstellung des
Betriebs aufgrund von Wetterereignissen“ und „igvw SQP5“ einzuhalten und umzusetzen. Dazu zählen
insbesondere die Überwachung der Windstärke am Aufstellort sowie das manuelle Auslösen der ggfls.
vorhandenen Abwurfeinrichtung und das Einstellen des Betriebes ab einer Windstärke von mehr als 15m/s zu
übernehmen.
13.09. Entstehen für LNS-Events.de Mehrkosten durch das Einstellen des Betriebes wie zum Beispiel die
Wiederinbetriebnahme oder durch Beschädigungen, so werden diese dem KUNDEN in Rechnung gestellt.
13.10. Unmittelbar am Aufstellort der Bühne muss ein Kreuzerder eingeschlagen oder die Bühne an einen
Erdungspunkt für die Blitzableitung angeschlossen werden können. Anderenfalls muss der KUNDE für
Kompensationsmaßnahmen (z.B. Kabelbrücken samt ausreichend dimensionierter PE-Verlängerungsleitung)
sorgen und dies LNS-Events.de mitteilen. Ist die Bühne nicht geerdet, kann diese vom Bauamt nicht abgenommen
werden.
13.11. Der KUNDE sorgt für eine ordnungsgemäße Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.
13.12. Bei Tanzaufführungen auf der Bühne verpflichtet sich der KUNDE, eine Unbedenklichkeitserklärung bei
LNS-Events.de bzgl. Tanzart und –stil in Bezug auf die Standsicherheit der Bühne einzuholen. Ansonsten trägt der
KUNDE das volle Risiko und haftet für evtl. auftretende Schäden im vollen Umfang.
13.13. Bei Showeinlagen mit Pyrotechnik, offenem Feuer o. ä. auf oder in der Nähe der Bühne verpflichtet sich
der KUNDE, eine Unbedenklichkeitserklärung bei LNS-Events.de bzgl. geplanter Pyrotechnik, Effekte und Feuer in
Bezug auf den Brandschutz einzuholen. Ansonsten trägt der KUNDE das volle Risiko und haftet für evtl.
auftretende Schäden im vollen Umfang.
13.14. Der KUNDE hat das Mietobjekt in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Verschmutzungen wie zum
Beispiel durch Sand, Schlamm, Kamelle oder anderes Wurfmaterial, Konfetti, Klebereste oder Kunstblut sind
gründlich vom Mieter zu entfernen. Wird das Mietobjekt im verschmutzten Zustand zurückgegeben, erhebt
LNS-Events.de eine Reinigungspauschale je nach Aufwand, aber mindestens in Höhe von 200,00 Euro zzgl. MwSt.
14. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN
14.1. Der KUNDE hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer
Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung).
14.2. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14.3. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig.
Folgende Abstandsgebühren werden berechnet:
· 30% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 90 Tage vor Mietbeginn storniert wird
· 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird
· 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei LNS-Events.de maßgeblich.
15. SONSTIGES
Der KUNDE hat einen gültigen behördlichen Ausweis vorzulegen. Soweit es sich beim KUNDEN um eine
juristische Person handelt, ist der Besteller verpflichtet, unaufgefordert deren vollen Firmenwortlaut bekannt zu
geben, widrigenfalls haftet der Besteller für sämtliche Forderungen von LNS-Events.de aus oder im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
16. ZUSTELLADRESSE
Zustellungen und Erklärungen werden an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des KUNDEN vorgenommen
und gelten als rechtswirksam erfolgt, solange eine Änderung der Anschrift des KUNDEN durch diesen nicht
bekannt gegeben wurde.
17. ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND
17.1. Für diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen LNS-Events.de und dem
Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)“ vom 9.04.1980.
17.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen LNS-Events.de und dem Lieferanten
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Geldern oder nach Wahl von LNS-Events.de der
allgemeine Gerichtsstand des Lieferanten. Dies gilt nur, sofern der Lieferant Kaufmann im Sinne des HGB,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, es sei denn, die
Anwendbarkeit von Artikel 17 des „EWG-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“ vom 27.09.1968 (EuGVÜ) ist gegeben.
18. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder
fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Stand: 01.01.2019