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Allgemeine Mietbedingungen Light’n’Sound

Light’n’Sound Eventtechnik & -services. / LNS-Events.de, Frank Andreas Heublein

 

1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH – SCHRIFTFORM

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen

zwischen der Light’n’Sound Eventtechnik & -services / LNS-Events.de, Frank Andreas Heublein, im Folgenden kurz LNS-Events.de bezeichnet, und deren KUNDEN.

1.2. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung

von Dienstleistungen. LNS-Events.de arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen; dies gilt auch für

Auftragserweiterungen und Folgeaufträge.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten nur, soweit sie mit den Bedingungen von

LNS-Events.de übereinstimmen und deren Anwendung von LNS-Events.de schriftlich bestätigt werden.

Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie

von der Geschäftsführung der LNS-Events.de schriftlich bestätigt werden.

1.4. Wenn gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen kein Einwand erhoben wird, gelten diese

vorstehenden Bedingungen ausdrücklich vom KUNDEN als anerkannt und werden so Vertragsbestandteil. Diese

Geschäftsbedingungen gelten auch ohne besondere Hinweise für alle zukünftigen mit dem KUNDEN zu

tätigende Geschäfte, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

 

2. ANGEBOTE

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.

 

3. VERTRAGSABSCHLUSS – ANGEBOT – BESTELLUNG

3.1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der KUNDE nach Erhalt des Angebotes eine schriftliche Bestellung

(Angebotsannahme) ausfertigt (auch per E-Mail zulässig) und diese von LNS-Events.de schriftlich bestätigt wird

oder die Lieferung (Leistung) angenommen hat.

3.2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Umfanges der Leistung des Vertrages bedürfen zu ihrer

Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch LNS-Events.de oder werden durch Annahme der Mehrlieferung

(Mehrleistung) durch den KUNDEN entgeltlicher Vertragsbestandteil.

 

4. PREISE

Die von LNS-Events.de angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise. Alle Preisangaben verstehen sich, falls

nicht anderes vereinbart, rein netto und exklusive Verpackungs-, Verladungs- und Transportkosten ab Lager

von Fa. LNS-Events.de.

 

5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN – ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

5.1. Für die vom KUNDEN oder dessen Vertreter angeordneten zusätzlichen oder geänderten Leistungen, die im

erteilten Auftrag keine Deckung finden, hat LNS-Events.de Anspruch auf angemessenes Entgelt.

5.2. Geringfügige und dem KUNDEN zumutbare Änderung der Leistung in technischen Belangen bleiben

LNS-Events.de vorbehalten.

 

6. LIEFERUNG – LEISTUNGSAUSFÜHRUNG

6.1. Zur Leistungsausführung ist LNS-Events.de frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertraglichen

Einzelheiten geklärt sind und der KUNDE seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und

rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Alle hierbei anfallenden Kosten trägt der KUNDE.

6.2. Ein vereinbarter Fertigstellungstermin ist im Auftragsschreiben festzuhalten.

6.3. Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der Energieversorgungsunternehmen

sind vom KUNDEN beizubringen. LNS-Events.de ist ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf

Kosten des KUNDEN zu veranlassen.

6.4. Die Kosten für bauliche, technische und rechtliche Voraussetzungen zur Leistungsausführung einschließlich

des Probebetriebes samt der erforderlichen Energie sind vom KUNDEN zu übernehmen. Gleiches gilt für Kosten,

die entstehen, wenn vom KUNDEN die Leistungsausführung verlangt wird und besagte Voraussetzungen nicht

rechtzeitig geschaffen wurden.

6.5. Die Zuwegung zum Liefer-/Einsatzort sowie der Einsatzort selbst müssen rechtzeitig vom KUNDEN zur

ungehinderten Befahrbarkeit, Auf- und Abbau hergerichtet werden. Die hierbei anfallenden Kosten und evtl.

auftretende Flurschäden gehen zu Lasten des KUNDEN.

6.6. Sollte die Zuwegung zum Liefer-/Einsatzort nicht mit einem 2-Rad-angetriebenen Zugfahrzeug befahrbar

sein, so muss vom KUNDEN ein entsprechendes geländetaugliches Zugfahrzeug mit Allradantrieb und einer

starren Kugelkopfanhängerkupplung mit 3,5t Zuglast für den Auf- und Abbau unentgeltlich gestellt werden.

 

7. LIEFERFRISTEN – LEISTUNGSFRISTEN – LEISTUNGSTERMINE

7.1. Von LNS-Events.de nicht zu vertretende und nicht beeinflussbare Umstände, insbesondere Betriebs- und

Werksstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, behördliche Verfügungen, störende Witterungseinflüsse,

Transport- und Verzollungsverzug, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte oder andere Fälle höherer

Gewalt, die unmittelbar oder mittelbar die Herstellung oder die Ablieferung stören, berechtigen die Fa.

LNS-Events.de, die Lieferfristen entsprechend zu verlängern. Derartige Umstände berechtigen LNS-Events.de zur

Verlängerung der Lieferfristen auch dann, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.

7.2. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung

nicht durch Umstände bewirkt, die von LNS-Events.de zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten

Termine und Fristen einschließlich der „garantierten“ oder „fix“ zugesagten entsprechend hinausgeschoben. Die

durch die Verzögerung auflaufenden Mehrkosten sind vom KUNDEN zu tragen, wenn die Umstände, die die

Verzögerung bewirkt haben, nicht von LNS-Events.de zu vertreten sind.

7.3. Beseitigt der KUNDE die Umstände, die die Verzögerung verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm von

LNS-Events.de angemessen gesetzten Frist, ist LNS-Events.de unbeschadet seiner weitergehenden Rechte

berechtigt, über die von ihm zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und Geräte anderweitig

zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine

auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien

erfordert.

7.4. Ist der Auftrag seiner Natur nachdringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom

KUNDEN gewünscht und war dies bei Vertragsabschluss nicht bekannt, werden die hierdurch anfallenden

Mehrkosten wie Überstunden, Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und sonstige

Zusatzkosten und dgl. gesondert in Rechnung gestellt.

 

8. ZAHLUNG – ZAHLUNGSVERZUG

8.1. Rechnungen von LNS-Events.de sind nach Rechnungslegung prompt rein netto zur Zahlung fällig. Ein Abzug

von Skonto ist unzulässig, es sei denn, ein Skonto wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

8.2. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, wird ein Drittel des Preises bei

Leistungsbeginn, ein Drittel bei Abschluss der Arbeiten und der Rest mit Vorlage der Schlussrechnung zur

Zahlung fällig.

8.3. Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, ist LNS-Events.de berechtigt, über die bisher

erbrachten Leistungen eine Teilrechnung zu legen und diese fällig zu stellen.

8.4. Werden LNS-Events.de nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des KUNDEN

oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist LNS-Events.de berechtigt, alle erbrachten Leistungen

sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender

Sicherheiten durch den KUNDEN abhängig zu machen, beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten.

8.5. Die Aufrechnung von Forderungen des KUNDEN mit solchen von LNS-Events.de ist ausgeschlossen, es sei

denn, dass die Fa. LNS-Events.de zahlungsunfähig geworden ist oder dass die Gegenforderungen des KUNDEN im

rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit aus dem Vertrag mit LNS-Events.de stehen, gerichtlich

festgestellt oder von LNS-Events.de anerkannt worden sind.

8.6. Der KUNDE hat seine Zahlungspflicht erfüllt, wenn die Beträge bei LNS-Events.de eingegangen oder endgültig

einem von der Fa. LNS-Events.de angegebenen Konto gutgeschrieben worden sind. LNS-Events.de ist nicht

verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen.

8.7. Mitarbeiter von Fa. LNS-Events.de, insbesondere Außendienstmitarbeiter und Techniker, sind zum Inkasso

nicht berechtigt.

8.8. Der KUNDE ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche, Zahlungen

zurückzuhalten oder aufzurechnen.

8.9. Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist er, vorbehaltlich eines weitergehenden Verzugsschadens,

verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszins p. a. vom Tag der Fälligkeit an zu

entrichten sowie alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

8.10. Bei Zahlungsverzug sind alle offen stehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug und

Zahlungseinstellung entfallen sämtliche Rabatte und Skonti etc.

 

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1. LNS-Events.de behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten und montierten Sachen bis zum

vollständigen Ausgleich aller Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen vor. Der KUNDE ist somit

ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkaufsgegenstand weiterhin im Eigentum von LNS-Events.de bleibt.

Der KUNDE ist verpflichtet, den ihm anvertrauten Kaufgegenstand schonend zu behandeln und diesen weder zu

veräußern, zu verpfänden, zu vermieten, zu verleihen oder ins Ausland zu schaffen. Ferner verpflichtet sich der

KUNDE, LNS-Events.de unverzüglich zu benachrichtigen und LNS-Events.de die Kosten einer eventuell notwendigen

Interventionsklage zu ersetzen, wenn der Kaufgegenstand von dritter Seite gepfändet werden sollte. Bei einem

Pfändungsakt wird der KUNDE gegenüber dem Gerichtsvollzieher das Eigentumsrecht von LNS-Events.de unter

Nennung des Namens und der Adresse von LNS-Events.de behaupten. LNS-Events.de liefert unter verlängertem

Eigentumsvorbehalt, mit Verarbeitungsklausel. LNS-Events.de erhält Miteigentum im Verhältnis zu den anderen

verarbeiteten Gegenständen.

9.2. Der KUNDE darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines

Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Veräußert der KUNDE, oder mit seiner Einwilligung ein Dritter, die

unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, so gilt die Forderung des KUNDEN oder Dritter, in der noch bei

LNS-Events.de offenstehenden Höhe, als an LNS-Events.de abgetreten. Der KUNDE ist verpflichtet, Auskunft auf

Verlangen von LNS-Events.de über den Erwerber und allen Tatsachen zu erteilen, die zur Geltendmachung der

abgetretenen Forderungen erforderlich ist.

9.3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung, der unter Eigentumsvorbehalt gekauften, gelieferten

oder bereits eingebauten oder in Betrieb genommenen Waren und Anlagen ist nicht zulässig. Der KUNDE

hat LNS-Events.de unverzüglich und schriftlich über Zugriffe Dritter auf die Sicherheiten, zum Beispiel Pfändung,

zu informieren.

9.4. Der KUNDE verpflichtet sich bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarungen, auf seine Kosten, die

gelieferte Ware/Anlage, die gelieferten Gegenstände auch ohne richterliche Verfügung auf erstes Verlangen an

LNS-Events.de herauszugeben; ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Gerät der KUNDE

in Zahlungsverzug oder werden LNS-Events.de Umstände gemäß 8.4. bekannt, ist LNS-Events.de berechtigt, die in

seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen,

ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Weitergehende Rechte der Fa. LNS-Events.de

bleiben unberührt.

 

10. HAFTUNG

10.1. Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene

Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen

Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von

Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann. Dem Verbrauch oder

sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende

Lebensdauer. Der KUNDE ist verpflichtet, elektrotechnische Sicherheitsvorschriften und Normungen

einzuhalten.

10.2. Der KUNDE hat LNS-Events.de unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von

LNS-Events.de gelieferte Ware / Leistung zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der

Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, oder

sonst von einem Produktfehler der Waren von LNS-Events.de Kenntnis erhält oder selbst geschädigt ist.

10.3. Die Nichteinhaltung der Betriebsanleitungen und Servicebedingungen sowie der Vorschriften für die

Inbetriebnahme und Nutzung, insbesondere erteilter behördlicher Auflagen und Bedingungen oder

elektrotechnischer Sicherheitsvorschriften und Normungen, schließt jegliche Haftung seitens LNS-Events.de aus.

10.4. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des

Schadens, das die Haftung begründenden Sachverhalts einschließlich des Nachweises, das die gelieferte Ware/

Leistung von LNS-Events.de stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.

 

11. GENEHMIGUNGEN – GEBÜHREN UND ÄHNLICHES

11.1 Der KUNDE verpflichtet sich, die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden fristgemäß anzumelden und

alle notwendigen Genehmigungen einzuholen. Die Kosten für die Genehmigungen trägt der KUNDE selbst. Alle

Vertragspartner versteuern ihr Einkommen in ihrem Herkunftsland selbst.

11.2 Der KUNDE ist verpflichtet, die erforderlichen Anmeldungen bei GEMA, Künstlersozialkasse (KSK) und

Finanzamt vorzunehmen. Sämtliche aus der Veranstaltung anfallenden GEMA-Gebühren, KSK-Beiträge, Steuern

und Abgaben sind zu 100% vom KUNDEN zu zahlen und werden nicht vom Mietpreis abgezogen.

 

12. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG

12.1. Diese Sonderbestimmungen gelten zusätzlich für Verträge über die Vermietung beweglicher Gegenstände

zwischen der Fa. LNS-Events.de und den KUNDEN.

12.2. Die Mietzeit beginnt, soweit nicht anders vereinbart, mit dem Tag der vereinbarten Gestellung der

Mietgegenstände aus dem Lager von LNS-Events.de und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückstellung der

Ware.

12.3. LNS-Events.de kann aus wichtigen Gründen das Vertragsverhältnis jederzeit lösen. Solche Gründe liegen

insbesondere vor, wenn der KUNDE gegen Bestimmungen des Vertrages verstößt, vereinbarte oder gemäß den

Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen zulässige Teilzahlungen nicht fristgerecht leistet, die

Mietgegenstände erheblich nachteilig oder schädigend gebraucht oder seine Zahlungen

eingestellt hat oder über sein Vermögen erfolglos Exekution geführt wurde, über sein Vermögen ein

Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursantrag mangels eines kostendeckenden Vermögens abgewiesen

wurde oder seinen Firmen- oder Wohnsitz ins Ausland verlegt hat. Auch im Fall vorzeitiger Auflösung des

Mietvertrages, aus welchem Grunde auch immer, hat der KUNDE die auf die restliche vereinbarte Vertragsdauer

entfallenden Mietzinse zu bezahlen.

12.4. Das Mietentgelt ist, falls nicht anders vereinbart, jeweils pro begonnenen Tag zu bezahlen. Im Fall

verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist darüber hinaus auch für jeden begonnenen Kalendertag

bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgegenstandes ein Benützungsentgelt in Höhe des vereinbarten

Mietentgeltes zu bezahlen. Bei Verrechnung von Wochenmietpreisen bemessen sich diese nach der Anzahl

begonnener Wochen.

12.5. LNS-Events.de stellt die Geräte dem KUNDEN in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zur Verfügung.

Der KUNDE hat sich bei Übernahme des/der Mietgegenstände von deren einwandfreiem Zustand und deren

Vollständigkeit zu überzeugen. Mängel sind unverzüglich unter Spezifizierung des Mangels zu rügen. Findet eine

solche unverzügliche und spezifizierte Rüge nicht statt, gilt die Ware als ordnungsgemäß und genehmigt.

LNS-Events.de übernimmt ohne besondere, ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Haftung dafür, dass die

Anlage nicht aufgebaut oder angeschlossen werden kann, weil am beabsichtigten Ort der Verwendung allenfalls

erforderliche Voraussetzungen fehlen.

12.6. Der KUNDE hat die Mietgegenstände unter größtmöglicher Schonung der Substanz zu behandeln und alle

für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften zu beachten. Der KUNDE trägt die Gefahr für den Verlust und für

Schäden an den Mietgegenständen, die über die normale Abnutzung hinausgehen und hat LNS-Events.de alle

Schäden, die durch Verlust oder eine unsachgemäße Benutzung, bzw. Zweckentfremdung hervorgerufen

werden, zur Gänze zu ersetzen. Vom KUNDEN zerstörte oder ihm abhanden gekommene Gegenstände, sind

vom KUNDEN zum Neuwert zu ersetzen. Leuchtmittel werden bei Funktionsuntüchtigkeit infolge normaler

Abnutzung kostenlos ausgetauscht. Die kaputten Leuchtmittel sind jedoch zurückzustellen, widrigenfalls ihr

Neupreis zu ersetzen, was insbesondere auch bei Druck- oder Überspannungsschäden gilt. Starke

Verschmutzungen werden nach Aufwand auf Kosten des KUNDEN beseitigt. Das Risiko von Gefahren während

der Mietzeit und bis zur tatsächlichen Rückstellung, insbesondere während des Transportes von oder zum

Geschäftssitz von LNS-Events.de trägt der KUNDE.

12.7. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass es sich um eine reine Materialmiete handelt, es sei denn, es wurde

ausdrücklich die Miete einer kompletten Anlage vereinbart. Der KUNDE hat die ihm überlassenen

Mietgegenstände pfleglich sowie fach- und sachgerecht zu behandeln und nur zu dem vereinbarten Zweck zu

verwenden. Insbesondere hat der KUNDE darauf zu achten, dass sämtliche elektrischen Anschlüsse richtig

hergestellt werden. Eine Veränderung der Mietgegenstände oder eine Veränderung der Anschlüsse der

Mietgegenstände ist nicht zulässig. Der KUNDE verpflichtet sich, LNS-Events.de diesbezüglich schad- und klaglos

zu halten, es sei denn, der Anschluss des Mietgegenstandes wurde durch LNS-Events.de vorgenommen. Kabel

dürfen nur in den gelieferten Längen verwendet werden. Es ist dem KUNDEN nicht gestattet, Änderungen an

den Kabeln vorzunehmen, insbesondere diese zu zerschneiden, abzuisolieren oder Stecker zu entfernen. Die

Rückgabe der Kabel hat in ordnungsgemäßem und aufgerolltem Zustand zu erfolgen. Soweit Verpackungen

mitgeliefert werden, müssen diese unbeschädigt retourniert werden. Der KUNDE hat den Mietgegenstand von

Zugriffen Dritter freizuhalten und in einem Vollstreckungs- oder Insolvenzverfahren das Eigentum von

LNS-Events.de offen zu legen und diesen unverzüglich schriftlich zu verständigen. Der KUNDE hat LNS-Events.de

während der Geschäftszeiten den Zutritt zu den Mietgegenständen zu gestatten. Eine Überlassung der

Mietgegenstände an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.

 

13. SONDERBESTIMMUNG BEI DER VERMIETUNG „FLIEGENDER BAUTEN“

13.1. Der KUNDE meldet bei der Miete und dem Aufbau von Gerätschaften, insbesondere Bühnen und Tribünen,

die laut jeweilig gültiger Landesbauordnung unter den Bereich fliegende Bauten fallen, diese dem jeweils

zuständigen Bauordnungsamt rechtzeitig zur Abnahme an. Die Abnahme vor Ort muss direkt nach dem

jeweiligen Aufbau erfolgen. Falls dies nicht möglich sein sollte, werden evtl. anfallende Mehrkosten dem

KUNDEN in Rechnung gestellt.

13.2. Die hierfür notwendigen Unterlagen werden dem KUNDEN unter der Verpflichtung der Geheimhaltung und

besonderen Behandlung dieser Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Das Prüfbuch wird bei Bedarf dem KUNDEN übergeben. Dieser hat dafür zu sorgen, dass dieses bei Abholung

des Mietobjektes LNS-Events.de vollständig zurückgegeben wird. Beim Abhandenkommen (auch nur kurzzeitig)

trägt der KUNDE die Kosten für die Neuerstellung bzw. Wiederbeschaffung sowie sämtliche Folgekosten.

13.3. Beim Anbringen von Werbebannern, Soundgazen, Dekoration oder ähnlichem muss der KUNDE eine

Unbedenklichkeitserklärung bei LNS-Events.de und die Genehmigung beim zuständigen Bauordnungsamt

einholen.

13.4. Die Kosten der Abnahme trägt der KUNDE in voller Höhe selbst.

13.5. Die ordnungsgemäße Sicherung des Aufstellortes muss der KUNDE gewährleisten.

13.6. Der KUNDE sorgt für das Einhalten der vom Hersteller angegebenen Maximalwerte bei Lasteinbringung

unter Berücksichtigung der Symmetrie.

13.7. Beim Rauf- und Runterfahren des Bühnendaches unter Last durch eingebrachte Gegenstände des

KUNDEN übernimmt dieser das gesamte Risiko und stellt LNS-Events.de von jeder diesbezüglichen Haftung frei.

Alle sich hierbei ergebenden Schäden gehen zu Lasten des KUNDEN.

13.8. Der KUNDE verpflichtet sich selbst oder ein von Ihm beauftragter Vertreter, welche beide hinreichend

sachkundig sein müssen, während des gesamten Mietzeitraums die Einweisung und Übertragung der

Bühnenverantwortlichkeit nach dem Aufbau vor Ort durch LNS-Events.de gemäß „Aktionsplan zur Einstellung des

Betriebs aufgrund von Wetterereignissen“ und „igvw SQP5“ einzuhalten und umzusetzen. Dazu zählen

insbesondere die Überwachung der Windstärke am Aufstellort sowie das manuelle Auslösen der ggfls.

vorhandenen Abwurfeinrichtung und das Einstellen des Betriebes ab einer Windstärke von mehr als 15m/s zu

übernehmen.

13.09. Entstehen für LNS-Events.de Mehrkosten durch das Einstellen des Betriebes wie zum Beispiel die

Wiederinbetriebnahme oder durch Beschädigungen, so werden diese dem KUNDEN in Rechnung gestellt.

13.10. Unmittelbar am Aufstellort der Bühne muss ein Kreuzerder eingeschlagen oder die Bühne an einen

Erdungspunkt für die Blitzableitung angeschlossen werden können. Anderenfalls muss der KUNDE für

Kompensationsmaßnahmen (z.B. Kabelbrücken samt ausreichend dimensionierter PE-Verlängerungsleitung)

sorgen und dies LNS-Events.de mitteilen. Ist die Bühne nicht geerdet, kann diese vom Bauamt nicht abgenommen

werden.

13.11. Der KUNDE sorgt für eine ordnungsgemäße Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.

13.12. Bei Tanzaufführungen auf der Bühne verpflichtet sich der KUNDE, eine Unbedenklichkeitserklärung bei

LNS-Events.de bzgl. Tanzart und –stil in Bezug auf die Standsicherheit der Bühne einzuholen. Ansonsten trägt der

KUNDE das volle Risiko und haftet für evtl. auftretende Schäden im vollen Umfang.

13.13. Bei Showeinlagen mit Pyrotechnik, offenem Feuer o. ä. auf oder in der Nähe der Bühne verpflichtet sich

der KUNDE, eine Unbedenklichkeitserklärung bei LNS-Events.de bzgl. geplanter Pyrotechnik, Effekte und Feuer in

Bezug auf den Brandschutz einzuholen. Ansonsten trägt der KUNDE das volle Risiko und haftet für evtl.

auftretende Schäden im vollen Umfang.

13.14. Der KUNDE hat das Mietobjekt in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Verschmutzungen wie zum

Beispiel durch Sand, Schlamm, Kamelle oder anderes Wurfmaterial, Konfetti, Klebereste oder Kunstblut sind

gründlich vom Mieter zu entfernen. Wird das Mietobjekt im verschmutzten Zustand zurückgegeben, erhebt

LNS-Events.de eine Reinigungspauschale je nach Aufwand, aber mindestens in Höhe von 200,00 Euro zzgl. MwSt.

 

14. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN

14.1. Der KUNDE hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer

Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung).

14.2. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14.3. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig.

Folgende Abstandsgebühren werden berechnet:

· 30% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 90 Tage vor Mietbeginn storniert wird

· 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird

· 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird

Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei LNS-Events.de maßgeblich.

 

15. SONSTIGES

Der KUNDE hat einen gültigen behördlichen Ausweis vorzulegen. Soweit es sich beim KUNDEN um eine

juristische Person handelt, ist der Besteller verpflichtet, unaufgefordert deren vollen Firmenwortlaut bekannt zu

geben, widrigenfalls haftet der Besteller für sämtliche Forderungen von LNS-Events.de aus oder im

Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

 

16. ZUSTELLADRESSE

Zustellungen und Erklärungen werden an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des KUNDEN vorgenommen

und gelten als rechtswirksam erfolgt, solange eine Änderung der Anschrift des KUNDEN durch diesen nicht

bekannt gegeben wurde.

 

17. ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND

17.1. Für diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen LNS-Events.de und dem

Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens der

Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)“ vom 9.04.1980.

17.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen LNS-Events.de und dem Lieferanten

unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Geldern oder nach Wahl von LNS-Events.de der

allgemeine Gerichtsstand des Lieferanten. Dies gilt nur, sofern der Lieferant Kaufmann im Sinne des HGB,

juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, es sei denn, die

Anwendbarkeit von Artikel 17 des „EWG-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“ vom 27.09.1968 (EuGVÜ) ist gegeben.

 

18. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder

werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder

fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

Stand: 01.01.2019