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Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3

Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3

By In Allgemein, Installation, News On 26. März 2020


In Deutschland ist sie Pflicht und mittlerweile fester Bestandteil im Sicherheitskonzept der meisten Firmen: Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV Vorschrift 3. Vielen ist sie noch als E-Check oder BGV A3-Prüfung geläufig. Ob Kaffeemaschine, Monitor oder Veranstaltungstechnik – grob gesagt muss alles, was einen Stecker hat, geprüft werden. 

Wir prüfen nicht nur unsere Technik im vorgeschriebenen Turnus, sondern auch Geräte in Veranstaltungshallen, Eventlocations oder bei Firmen und Institutionen. Im Nachgang erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation.
Fragen Sie uns für eine unverbindliche Beratung.